Alle Lieferanten, welche die Medizintechnik beliefern, müssen mit einer Qualitätssicherungsvereinbarung gebunden sein. Der Umfang einer solchen Vereinbarung kann, unter der Einhaltung der Mindestforderungen, jedoch auf das Produkt und die Dienstleistung angepasst werden.


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Haftpflicht

Mehr über die Consulting-Haftpflicht Betriebshaftpflicht von Robin Dietrich & Anja Knopf GbR, Weimar